Babyphone, dein Freund und Helfer

Geschrieben von admin | Kinderzimmer | Montag 13 Dezember 2010 09:55

Kaum in die Familie aufgenommen, möchte man den neuesten Familienzugang nicht mehr aus den Augen lassen. Wenn aber das Schlafen im Elternbett oder das Aufstellen des Babybettes im Schlafzimmer nicht möglich sind, müssen andere Augen her. Mit einem Babyphone lässt sich der Sprössling jederzeit überwachen, auch wenn man während dessen Mittagsschlafes gerade einmal im Garten arbeiten muss.

Babyphones sind prinzipiell eine akustische Überwachung, bei der ein im Kinderzimmer abgestellter Sender die Umgebungsgeräusche wahrnimmt und ab einem bestimmten Geräuschpegel per Funk an einen mobilen Empfänger weiterleitet. Damit das Babygeschrei nicht in Papas Torjubel untergeht, bieten die meisten Geräte auch eine optische Darstellung der Lautstärke im Kinderzimmer mittels Leuchtdioden. Bei Bedarf sind sogar Babyphones mit Vibrationsalarm verfügbar.

Wer seinen Nachwuchs mit Babyphones überwachen möchte, muss aber auch noch bei verschiedenen Zusatzfunktionen abwägen, ob sie sinnvoll sind. Manche haben ein integriertes Nachtlicht oder einen Bewegungssensor, der bei fehlenden Atembewegungen Alarm schlägt. Auch Videoüberwachung ist bei Modellen mit eingebauter Kamera möglich, wobei der Empfänger modellabhängig entweder über einen eigenen Monitor verfügt oder sich an den Fernseher anschließen lässt.

Grundsätzlich findet die Überwachung nur in eine Richtung statt – wer mittels des Babyphones auch mit seinem Nachwuchs kommunizieren möchte, der benötigt ein so genanntes bidirektionales Babyphone. Allerdings wird auch bei diesen Geräten der Alarm nur in eine Richtung ausgelöst, sodass die Eltern nicht befürchten müssen, ihren Säugling aufzuwecken.

Wer außer Haus geht, wird sich eine andere Methode der überlegen müssen sicherzustellen, dass es dem Nachwuchs an nichts fehlt. Denn die Reichweite eines Babyphone ist recht stark eingeschränkt. Die größte Reichweite erreicht man wohl mit PMR-Funkgeräten mit Babyphone-Funktion, doch auch bei denen ist nach etwa einem Kilometer Schluss. Für solche Fälle muss also immer noch ein Babysitter bemüht werden.

Bereits für das Baby an Versicherungen denken

Geschrieben von admin | Babynahrung | Montag 6 Dezember 2010 13:32

Wird ein Baby geboren, ist dies ein wunderschönes Ereignis. Man wünscht sich, dass es gesund und glücklich aufwächst und gestärkt wird für den Start in das Erwachsenenleben. Bereits jetzt muss man daran denken, für das Neugeborene die notwendigen Versicherungen abzuschließen. Das Baby ist in der Krankenversicherung seiner Eltern versichert. Um den besten Versicherungsschutz für das Baby zu gewährleisten, kann eine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden. Damit kann man für das Kind bessere Leistungen in der Krankenversicherung erhalten als bei den gesetzlichen Krankenkassen. Schließt man für das Kind kurz nach der Geburt eine zusätzliche Krankenversicherung ab, sind die Beiträge dafür besonders niedrig. In der Krankenzusatzversicherung für Kinder können verschiedene Leistungen vereinbart werden. Eine Krankenhauszusatzversicherung ist sinnvoll, damit das Kind bei einem
erforderlichen Krankenhausaufenthalt Chefarztbehandlung bekommt, im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht wird und auf Behandlungen und Operationen nicht lange warten muss. Alternative Behandlungen und Leistungen beim Heilpraktiker, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt werden, kann man für das Kind vereinbaren. Wichtige Leistungen für Kinder, die in der zusätzlichen Krankenversicherung vereinbart werden sollten, sind die Versorgung mit Brillen, Kontaktlinsen und Zahnersatz sowie die Behandlungen beim Kieferorthopäden.

Bereits nach der Geburt des Kindes kann eine Lebensversicherung oder Ausbildungsversicherung abgeschlossen werden. Die Beiträge sind umso niedriger, je jünger das Eintrittsalter ist.

Macht das Kind die ersten Schritte, sollte man an die Haftpflicht denken. Mit der Privathaftpflicht der Eltern sind längst nicht alle Schäden abgedeckt, die durch ein kleines Kind verursacht werden können. Ist man mit einem kleinen Kind zu Besuch, kann es schnell gegen eine teure Vase rennen, die dabei zu Bruch geht. Oder das Kind lässt sein Glas mit Kirschsaft fallen, der teure Teppich ist nicht mehr zu retten. Zwar sind kleine Kinder deliktunfähig, allerdings zahlt die Haftpflicht nicht, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Um Ärger und hohe Ausgaben zu vermeiden, sollte man in der Haftpflicht einen Tarif wählen, in dem deliktunfähige Kinder mitversichert sind. Es empfiehlt sich, bereits kurz nach der Geburt des ersten Babys in der Haftpflicht einen Familientarif wählen. Werden weitere Kinder geboren, sollte dies an die Haftpflicht gemeldet werden, um auch dafür umfassenden Versicherungsschutz zu erhalten.

Um eine Versicherung mit günstigen Tarifen zu finden, kann man den Versicherungsvergleich im Internet nutzen. Für die verschiedenen Versicherungen macht man dort Angaben zur Person, zum Kind sowie über den gewünschten Versicherungsschutz. Hat man für den Versicherungsvergleich den Fragebogen online ausgefüllt und abgeschickt, erhält man kurze Zeit später einen Überblick über die Höhe der Beiträge und die Leistungen der Versicherungen. Über den Versicherungsvergleich gelangt man zu den verschiedenen Versicherungsgesellschaften und kann den Antrag online stellen.

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